Ihre Ansprüche

Pflegende Angehörige

Sie haben sich entschieden

Wir gehen davon aus, dass Sie sich die Entscheidung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen gut überlegt und alle notwendigen Schritte eingeleitet haben, um die Situation bestmöglich zu meistern. 

Im Folgenden geht es nun darum, über Ihre und über die Ansprüche des Pflegebedürftigen, bezüglich Pflegezeit, Geld, Rente, Steuern und Recht zu informieren.

TIPP: Das gesamte Thema ist sehr komplex. Lesen Sie sich die einzelnen Bereiche, die auf Sie zutreffen durch. Machen Sie sich Notizen und fragen Sie dann gezielt Fachleute, die sich mit dem Thema auskennen.

Pflegezeit

Alle Berufstätigen können eine sechsmonatige Freistellung von der Arbeit teilweise oder vollständig in Anspruch nehmen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. 

Voraussetzungen sind: 

  1. In dem Unternehmen arbeiten mehr als 15 Mitarbeiter. Dabei zählen Teil- und Vollzeitkräfte sowie Mini- und Midi-Jobber mit. 
  2. Der Arbeitgeber muss spätestens 10 Tage vor dem geplanten Beginn persönlich und mit einem formlosen Anschreiben unterrichtet worden sein. 

Damit der Lebensunterhalt in dieser Zeit besser abgesichert werden kann, gewährt der Bund ein zinsloses Darlehen (s.a. „Zinsloses Darlehen“). 

Familienpflegezeit

Familienpflegezeit können nahe Angehörige beantragen, wenn man in einem Betrieb arbeitet, der mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt. Dann hat man den Rechtsanspruch, die Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu kürzen. Dies muss dem Arbeitgeber angekündigt werden. Es besteht ein Anspruch, während der teilweisen Freistellung, auf ein zinsloses Darlehen, das maximal die Hälfte des ausgefallenen Nettogehalts abdeckt (s.a. „Zinsloses Darlehen“). 


Nahe Angehörige nach dem Familienpflegezeitgesetz sind folgende Personen:

  • Großel­tern, El­tern und Schwie­ger­el­tern
  • Ehe­gat­ten, Le­bens­part­ner und Part­ner ei­ner eheähn­li­chen Ge­mein­schaft
  • Ge­schwis­ter
  • Kin­der, Ad­op­tiv­kin­der und Pfle­ge­kin­der
  • Kin­der, Ad­op­tiv­kin­der und Pfle­ge­kin­der des Ehe­gat­ten oder des Le­bens­part­ners
  • Schwie­ger­kin­der und En­kel­kin­der

TIPP: Damit Sie bei den Anträgen nichts vergessen, empfiehlt es sich die Checkliste des Bundesamts für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beachten.

Klicken Sie hier:

https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service

Freistellung für die letzte Lebensphase

Bis zu 3 Monate können sich Arbeitnehmer ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um die letzte Lebensphase des Sterbenden zu begleiten. Der Ort der Betreuung oder Pflege ist dabei irrelevant. 

Der folgende Link führt Sie in den Servicebereich des Bundesamtes:

https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service

Zinsloses Darlehen

Bis zu 6 Monate kann ein pflegender Angehöriger ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen und somit maximal die Hälfte des ausfallenden Nettogehalts kompensieren. Das zinslose Darlehen ist nach dem Ende der jeweiligen Freistellung ebenfalls in Raten wieder zurück zu zahlen. 

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Der folgende Link führt Sie in den Servicebereich des Bundesamtes:

https://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/service

Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt. Tritt kurzfristig ein Pflegefall eines nahen Angehörigen ein, hat ein Arbeitnehmer das Recht, bis zu 10 Tagen im Jahr (gilt ab 01.01.2024 jährlich) die Pflege zu organisieren und somit der Arbeit fern zu bleiben. Der Arbeitgeber kann, muss aber keine Lohnfortzahlung leisten. Darum kann man bei der Pflegeversicherung des Betroffenen das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnfortzahlung beantragen.

 

Voraussetzungen

  • Die Pflegesituation muss akut und unerwartet eingetreten sein.
  • Sie müssen ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person sein. Dazu zählen in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder.
  • Die pflegebedürftige Person hat schon einen Pflegegrad oder eine Beantragung ist geplant.
  • Sie sind Arbeitnehmer (dazu zählen auch Minijobs oder befristete Beschäftigungen).

Wichtig: Selbstständige, Beamte sowie Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld haben keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Sie sind verpflichtet, den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld dann zu stellen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit abzeichnet bzw. wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung in Händen halten. Diese müssen Sie dem Antrag bei der Pflegekasse oder bei privat Versicherten der privaten Krankenversicherung beilegen. Den Antrag erhalten Sie bei der jeweiligen Kasse. Sie können das Pflegeunterstützungsgeld auch auf mehrere Angehörige aufteilen.

 

Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes ist pro Tag auf 116,38 € gedeckelt und wird vom Nettolohn errechnet. Weiterhin fließt in die Berechnung ein, ob Sie Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) erhalten haben (100 %) oder nicht (90 %).

Beispiel: Sie haben einen Nettoverdienst von 3000 € monatlich und erhalten keine Einmalzahlungen. Somit liegt Ihr Pflegeunterstützungsgeld bei 90 % Ihres Nettoeinkommens. 

3000 € : 30 Tage = 100 € pro Tag x 0,9 = 90 € pro Tag.

Wenn Sie also die ganzen 10 Tage beanspruchen, erhalten Sie 900 € Pflegeunterstützungsgeld.

TIPP: Wenn der Fall eintreten sollte, sprechen Sie zuerst mit dem behandelnden Arzt, dann mit Ihrem Arbeitgeber und schließlich mit der Pflegekasse. Sollte Ihr Arbeitgeber so kulant sein, das Arbeitsentgelt weiter zu zahlen, obwohl Sie nicht für ihn arbeiten, erübrigt sich die Beantragung bei der Pflegekasse.

Pflegende Angehörige und Rentenansprüche

Wer sich dazu entscheidet, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen bzw. zu betreuen, verdient höchste Wertschätzung und Respekt. 

Viele pflegende Angehörige treten beruflich erheblich kürzer, um ihre Aufgabe optimal erfüllen zu können. Das hat natürlich finanzielle Einbußen, die das Pflegegeld nur bedingt auffangen kann. Hinzu kommt, das durch die Mindereinnahmen natürlich auch die Rentenansprüche niedriger werden. Doch hier hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geschaffen, damit der Rentenanspruch erhalten oder in einigen Fällen sogar erst erworben werden kann.

 

Voraussetzungen

Die Pflegeversicherung zahlt für Sie Rentenbeiträge, wenn

  • Sie eine oder auch mehrere Personen mit Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen (d.h., Sie erhalten außer dem Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige Ihnen dies überläßt, keinen Lohn für Ihre Arbeit).
  • Sie die Pflege mindestens 10 Stunden auf zwei Tage verteilt leisten
  • Sie nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer Erwerbstätigkeit nachgehen - das gilt auch für Selbständige

Antragstellung

Wenn Sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ nicht im Rahmen Ihres Antrags auf Pflegeleistungen erhalten haben, fordern Sie ihn von der Pflegekasse des zu Pflegenden an. Füllen Sie ihn aus und reichen Sie ihn ein. 

Die Pflegekasse prüft dann Ihren Anspruch. Wenn der Anspruch berechtigt ist, zahlt die Pflegekasse die Beiträge automatisch. Wenn Sie keinen Bescheid bekommen, fragen Sie selber nach.

TIPP: Auch wenn ein Pflegedienst oder eine Tagespflege beauftragt ist, können Sie Rentenansprüche haben. Entscheidend ist der Aufwand, den Sie für die Pflege Ihres Angehörigen betreiben. Rentenansprüche können nicht rückwirkend geltend gemacht werden und sollten, sobald der Pflegefall eintritt, beantragt werden. Wie hoch Ihre Rentenansprüche sind, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie wissen wollen, wie hoch ihr persönlicher Rentenanspruch ist, können Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.


Steuererleichterungen

Pflegebedürftige 

Das Finanzamt unterscheidet bei Pflegebedürftigen zwischen alters- und krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit. 

Für die altersbedingte Pflegebedürftigkeit gilt, dass Pflegekosten generell nicht absetzbar sind. Sie werden durch den Grundfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag abgegolten und zählen zu den üblichen Kosten der Lebensführung, wozu auch Betreutes Wohnen zählt.

Krankheitsbedingte Pflegekosten hingegen werden als außerordentliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistungen eingestuft und können somit geltend gemacht werden. Dazu zählt auch die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung, in der der Betroffene gepflegt wird. Die Pflegebedürftigkeit ist dem Finanzamt nachzuweisen. 

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Sind Pflegekosten nicht absetzbar, besteht noch die Möglichkeit, Steuerermäßigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen zu nutzen. Hierzu gehören zum Beispiel Kosten für die alters- und nicht krankheitsbedingte Betreuung. 

Kosten für eine Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder einen Gärtner können hier genauso abgesetzt werden, wie ein Winterdienst oder der Schornsteinfeger. 

Absetzbar sind die Lohnkosten, die Anfahrtskosten des Dienstleisters und Mietkosten für Maschinen, die benötigt werden.

Die Höhe der absetzbaren Kosten richtet sich nach der Art der Beschäftigung.

Wenn Sie jemanden fest eingestellt haben (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt) oder eine Firma für die haushaltsnahen Dienstleistungen beauftragen, können 20 % der Kosten bis zu einen Maximalbetrag i.H.v. 4000,- € abgesetzt werden.

Bei einer Beschäftigung auf Minijob-Basis können ebenfalls 20 % der Kosten, bis maximal 510,- €, angesetzt werden.

 

Behindertenpauschbetrag

Für Menschen mit einer Behinderung, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Behindertenpauschbetrag beantragt werden. Diese Pauschale wird vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt.

TIPP: Die Möglichkeiten, die sich für haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, sind immer auf den individuellen Fall zu betrachten. Hier kann Ihnen am besten ein Steuerberater weiterhelfen, damit Sie kein Geld verschenken.

Pflegende Angehörige

Jetzt wird es schon ein wenig komplizierter. Denn wer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, kann unter Umständen die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Das gilt vor allem dann, wenn die pflegende Person die Kosten für den Pflegebedürftigen übernommen hat.

Hier gibt es mehrere Optionen, die situationsabhängig sind. 

Pflegen Sie selber? 

Ist ein Pflegedienst oder eine Tagespflege involviert? 

Ist der Pflegebedürftige in einer Senioreneinrichtung untergebracht?

Ein weiterer Punkt ist die Höhe der Pflegekosten. Denn die pflegende Person hat ein Wahlrecht, entweder die realen Kosten abzusetzen oder sich für den Pflegepauschbetrag zu entscheiden. Die realen Kosten zu wählen macht dann Sinn, wenn diese höher sind als der Pflegepauschbetrag. 

 

Angehörige mit unterschiedlichem Status

Wer auf Pflege angewiesen ist, kann nicht immer aus eigener Tasche die Kosten tragen, die die Pflegekasse nicht übernimmt. Deshalb ist die Unterstützung der eigenen Familie bzw. aus dem Verwandtenkreis so wichtig. 

Der Gesetzgeber ermöglicht deshalb, diese Kosten als außergewöhnliche Belastung - genau wie beim Pflegebedürftigen auch, wenn er die Kosten alleine trägt - abzusetzen. Aber nicht alle Angehörigen haben den gleichen Status. 

Vorraussetzung ist, dass die Kosten aus rechtlichen, tatsächlichen oder moralischen Gründen zwangsläufig entstanden sind. Dann sind z.B. Kinder verpflichtet, den Unterhalt der Eltern zu übernehmen und können die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Anders sieht es bei entfernten Verwandten aus. Hier muss die Pflege unausweichlich sein. Zum Beispiel, wenn der Pflegebedürftige keinen unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Kinder hat und selber nicht für die Kosten aufkommen kann.

 

Welche Kosten sind absetzbar?

Zuerst ist wichtig, dass eine Bezahlung durch den Pflegebedürftigen nicht stattfindet. Die Pflege eines Angehörigen muss dementsprechend unentgeltlich erfolgen. Folgende Positionen können geltend gemacht werden:

  1. Kosten für einen Pflegedienst oder Pflegepersonal
  2. Kosten für die kurzfristige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  3. Fahrtkosten zur Wohnung der pflegebedürftigen Person zur Versorgung und Betreuung - dazu zählen keine Besuchsfahrten 
  4. Fahrtkosten die anfallen, wenn es um die ärztliche Versorgung geht
  5. Kosten für eine Pflegeeinrichtung wenn der Betroffene aus krankheitsbedingten Gründen pflegebedürftig geworden ist.

Wichtig: Wenn der Haushalt des Pflegebedürftigen aufgelöst wurde, muss die Haushaltsersparnis von den Kosten abgezogen werden und zwar für jeden Monat 1/12 des Grundfreibetra

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wenn die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, können pflegende Angehörige unter Umständen auch haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dazu muss die Pflege und/oder Betreuung aber im Haushalt des Pflegebedürftigen ausgeführt werden.

Wer einen Pflegebedürftigen pflegt und die Kosten trägt, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, kann diese nur dann absetzen, wenn es zumindest aus sittlichen oder moralischen Gründen aufgrund der Beziehung zu dem Pflegebedürftigen erwartet wird. Das ist beispielsweise bei einem Lebenspartner der Fall.

Pflegepauschbetrag

Wie eingangs erwähnt, gibt es neben den realen Kosten auch die Möglichkeit, einen Pflegepauschbetrag zu wählen. Ein Anspruch entsteht, wenn man eine pflegebedürftige Person unentgeltlich in deren Zuhause pflegt - auch wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege involviert ist.

Ist der Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, kann man ebenfalls von dem Pflegepauschbetrag profitieren. Dazu muss man den Pflegebedürftigen allerdings zumindest an den Wochenenden im eigenen Zuhause betreuen.

 

Voraussetzungen

  1. Die Pflege wurde aus zwangsläufigen Gründen, wie eine rechtliche Unterhaltsverpflichtung, übernommen
  2. Die Pflege findet entweder im Haushalt des Pflegebedürftigen oder im Zuhause der pflegenden Person statt
  3. Die Pflege wird von der pflegenden Person nicht bezahlt
 

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?

Seit dem Steuerjahr 2021 bekommen Betroffene mehr Unterstützung in Bezug auf den Pflegepauschbetrag. 

Eine wichtige Änderung bezüglich der Höhe ist, dass der Pflegepauschbetrag vom Pflegegrad abhängig ist.

Pflegegrad 1: Kein Pflegepauschbetrag

Pflegegrad 2: 600,- € jährlich

Pflegegrad 3: 1100,- € jährlich

Pflegegrad 4: 1800,- € jährlich

Pflegegrad 5: 1800,- € jährlich

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Kosten für unterstützende Pflege- und Betreuungsdienstleistungen, die keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Die Kosten sind dann bis zu dem jeweils geltenden Höchstbetrag abzugsfähig (s. Pflegebedürftige / Haushaltsnahe Dienstleistungen).

TIPP: Wer die tatsächlichen Kosten ansetzen möchte, muss beachten, dass die individuelle zumutbare Belastung von den Kosten abgezogen wird. Das geht soweit, dass die Kosten gar nicht relevant werden. 

Wer den Pauschalbetrag wählt, kann ohne Nachweis der entsprechenden Kosten, wesentlich besser fahren, da hier die zumutbare Eigenbelastung nicht abgezogen wird. Letztlich sollte dies ein Steuerberater berechnen und entscheiden. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Netzwerkpartnern. 

Damit es nach Ihrem Willen geht

Kaum ein Thema wird in Deutschland so kontrovers diskutiert, wie das Thema über die Patienten- und Betreuungsverfügung, bzw. über die Vorsorgevollmacht. Geschichten über Ausnutzung und Fremdbestimmung der Verfügungen durch Angehörige machen die Runde, dramatisieren das Thema und schüren Ängste.

Darum ist eine objektive Information zu dem Thema überaus wichtig. Die Patientenverfügung ist, wie das Wort schon sagt, eine Verfügung, die zu Lebzeiten des Betroffenen dann greifen soll, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über seine medizinische Versorgung zu treffen. Die Inanspruchnahme von Dialyse, Beatmung oder künstlicher Ernährung wird am häufigsten abgelehnt.

Die Patientenverfügung sollte nicht mit der Vorsorgevollmacht verwechselt werden. Während es bei der Patientenverfügung um die medizinische Versorgung geht, hat die Vorsorgevollmacht eher den Charakter einer umfassenden Regelung, einschließlich der finanziellen und vermögensrechtlichen Belange. Wer beides möchte, sollte darauf achten, dass der oder die Personen, die in der Vorsorgevollmacht aufgeführt sind, auch an die Patientenverfügung gebunden sind.

TIPP: Da man in der Formulierung der einzelnen Punkte leicht Fehler machen kann, sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen. Erstellen Sie einen Vorentwurf. Eine Anleitung finden Sie im Folgenden.

Patientenverfügung

Hier ein paar wichtige Punkte, die Sie bei der Verfassung der Patientenverfügung berücksichtigen sollten:

1. Schreiben Sie die Verfügung mit Ort und Datum möglichst handschriftlich (nicht unbedingt notwendig) auf. Zwingend notwendig ist Ihre Unterschrift unter der Verfügung.

2. Sie können einen Bevollmächtigten ernennen, der Sie auf Grundlage Ihrer Patientenverfügung gegenüber den Ärzten oder Pflegepersonal vertritt. Hierbei ist zu beachten, dass der Name Ihres Bevollmächtigten mit Adresse klar benannt wird. Weiter müssen Sie ausdrücklich festlegen, dass die Ärzte und Pfleger ihm gegenüber von ihrer Schweigepflicht entbunden sind. Allerdings können Sie nicht einfach jemanden bestimmen. Der Bevollmächtigte muss Ihre Verfügung anerkennen, bestätigen und eigenhändig unterschreiben.

3. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie dem Arzt ganz klar mitteilen, welche Behandlungen Sie ablehnen oder ausdrücklich wünschen. Formulieren Sie auch, dass Sie sich darüber informiert haben, was passiert, wenn Sie z.B. nicht künstlich ernährt werden wollen. Damit dies glaubhaft ist, sprechen Sie ausführlich mit Ihrem Hausarzt über die abgelehnten Behandlungen und die Konsequenzen, die sich daraus für Sie ergeben. Dokumentieren Sie auch dieses Gespräch und lassen Sie Ihren Arzt dies durch seine Unterschrift beglaubigen.

4. Damit die Patientenverfügung nicht von jemandem angefochten werden kann, holen Sie sich zwei Zeugen hinzu, die bestätigen können, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Die Zeugen dürfen nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden.

5. Hinterlegen Sie die Patientenverfügung so, dass sie im Ernstfall schnell gefunden werden kann. Wenn Sie einen Anwalt bzw. Notar hinzugezogen haben, können Sie die Verfügung auch bei ihm hinterlegen. Sie müssen dann aber einen schriftlichen Hinweis auf die Verfügung und ihren Hinterlegungsort mitführen.

Der Gesetzgeber hat die Probleme mit der Hinterlegung von Verfügungen und Vollmachten erkannt und stellt mit dem Zentralen Vorsorgeregister ein System zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Die Bundesnotarkammer handelt im gesetzlichen Auftrag und führt das Zentrale Vorsorgeregister unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Das ZVR ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Im Internet finden Sie unter https://www.vorsorgeregister.de weitere Informationen.

TIPP: In der Broschüre „Patientenverfügung“ vom Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz, sind alle wichtigen Details noch einmal aufgeführt. Einfach auf den Link klicken: Patientenverfügung.

Betreuungsverfügung

Mit dem Betreuungsrecht sollen erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können geschützt und unterstützt werden. Wer geistig nicht mehr in der Lage ist, die wichtigen Dinge, die seinen Alltag betreffen, selber zu regeln, kann vom Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin zugewiesen bekommen. Diese Situation kann z.B. durch einen Unfall oder einen Schlaganfall eintreten.

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie selber, wer im Fall der Fälle Ihre Betreuung übernehmen soll. Mit Betreuung ist in diesem Kontext aber nicht die soziale Bedeutung gemeint, sondern die rechtliche.

TIPP: In der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesamt der Justiz und für Verbraucherschutz, sind alle wichtigen Details noch einmal aufgeführt. Einfach auf den Link klicken: Betreuungsverfügung. Hier finden Sie auch die dementsprechenden Formulare.

Vorsorgevollmacht

Wie bei der Betreuungsverfügung regelt eine Vorsorgevollmacht im Grunde fast alle Dinge, die Ihr Leben betreffen, wenn der Fall der Fälle eintritt und Sie, z.B. durch einen Unfall oder Schlaganfall, handlungsunfähig werden.

Sie können die Vorsorgevollmacht aber auch begrenzen, in dem Sie diese nur für bestimmte Bereiche einräumen. Mit der Vollmacht vermeiden Sie auch, dass ein Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellt. Da Sie mit einer Vorsorgevollmacht alle Entscheidungen, die Ihr Leben betreffen, aus der Hand geben, sollten Sie nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und die so handelt, wie es in Ihrem Sinne ist.

TIPP: Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“ vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 

Einfach auf den Link klicken: Broschüre Betreuungsrecht.

Mit diesem Link können Sie sich das Formular für eine Vorsorgevollmacht herunterladen. Es empfiehlt sich vor dem Ausfüllen, die Informationen in der Broschüre Betreuungsrecht zu lesen.

Demenz und Hören

Den Ursachen für Demenz auf der Spur

Kann Schwerhörigkeit eine Demenz fördern?

Langzeitstudien haben interessante Erkenntnisse gebracht

Studien belegen Zusammenhang

In den letzten 30 Jahren wurden viele Studien weltweit durchgeführt, um einen Zusammenhang zwischen Hörverlust und Demenz bei älteren Menschen zu belegen.

Eine der überzeugendsten Studien, dauerte 18 Jahre lang und wurde von dem Facharzt für HNO und Epidemiologie, Frank Lin und seinem Team, an der Johns Hopkins School of Medicine in Baltimore, Maryland/USA durchgeführt. Zum Beginn der Studie wurde bei keinem der 639 Probanden eine kognitive Beeinträchtigung festgestellt. Allerdings wiesen einige Patienten mehr oder weniger schwere Hörminderungen auf. Im Laufe der Langzeitstudie, wurden 58 Demenzen bei den Teilnehmern diagnostiziert. Im Vergleich mit den Probanden, die nicht unter einer Hörminderung litten, war das Risiko eine Demenz zu entwickeln bei den Patienten mit Hörminderung bis zu 5fach höher.

Wie hören wir eigentlich?

Stellt sich die Frage, warum ein Hörverlust Demenz fördert und was man dagegen tun kann? Der Grund ist nicht bekannt, aber eine schlüssige These liegt im Verständnis, was beim Hören in unserem Gehirn passiert. Denn wir hören nicht mit den Ohren, sondern mit dem Gehirn. Hören ist ein kognitiver und kein mechanischer Prozess. Die Ohren nehmen zwar den Schall auf, das Gehirn gibt den Signalen aber erst einen Sinn. Wenn eine Hörminderung vorliegt, können die Ohren den Schall nicht mehr komplett weiterleiten. Es entstehen Lücken in den Signalen, die das Gehirn versucht aufzufüllen. Dies ist ein anstregender Prozess, der dem Gehirn eine Menge abverlangt.

Wissenschaftler vermuten, dass durch die erhöhte Gehirnleistung, die zum Verstehen der Signale aufgewendet wird, der Betroffene anfälliger für eine Demenz wird. 

Hinzu kommt, dass sich Menschen mit unbehandelten Hörminderungen mit der Zeit immer weiter zurückziehen. Denn einer der größten Risikofaktoren für eine Demenz ist die gesellschaftliche Isolierung.

Darum sollte eine Hörminderung sofort behandelt werden

So kommt man letztlich zum Schluss, dass eine Hörminderung - und sei sie noch so gering - versorgt bzw. behandelt werden sollte - und zwar auf beiden Ohren. Auch wenn der Betroffene schon ein Hörgerät trägt, sollte geklärt werden, ob beide Ohren die Signale gleich gut weitergeben können. Ist dies nicht der Fall, bedeutet es wieder eine erhöhte Anstregnung für das Gehirn, da es versucht den natürlichen Stereo-Effekt wieder herzustellen. Mit den heutigen Hörsystemen ist es möglich eine umfassende Versorgung zu gewährleisten und jeden Betroffenen wieder zu einem entspannten Hören und Verstehen zu bringen.

TIPP: Da ein Hörverlust meistens ein schleichender Prozess ist, sollte regelmäßig ein Hörtest bei einem Hörakustiker oder einem HNO-Arzt durchgeführt werden. 

Gehörtherapie

Trainieren Sie Ihr Gehör um Gespräche wieder besser verstehen zu können

Neue Gehörtherapie bereitet die Grundlage für gutes Hören vor

Mit Einsetzen der Schwerhörigkeit gehen auch die natürlichen Hörfilter verloren

Wenn Sie merken, dass Ihr Gehör nachläßt

Wenn Sie feststellen, dass Sie immer häufiger bei Ihrem Gesprächspartner nachfragen müssen, weil Sie das gerade Gesprochene nicht verstanden haben oder es Ihnen immer schwerer fällt Gesprächen zu folgen, wenn Hintergrundgeräusche das Verstehen stören, sollten Sie einen Hörakustiker aufsuchen, um Ihr Gehör zu testen. Wird aus dem Test dann ein Besuch beim HNO-Arzt und daraus eine Verordnung für ein Hörgerät, steht Ihnen mit einer Gehörtherapie eine völlig neue Alternative zur Verfügung. 

Dazu Axel-Otto Schulz, Hörakustiker und Inhaber von Optiker Schulz in Oldenburg: „Anstatt einfach ein Hörgerät beim Hörakustiker zu kaufen, bieten wir als einziger in Oldenburg und Umgebung die neue terzo®-Gehörtherapie an. Sie hat zum Ziel, dass sich die Schall verarbeitenden Nervenzellverbindungen im Gehirn neu organisieren und somit die natürlichen Hörfilter ihre Arbeit erneut aufnehmen. So ist es möglich, die Hörgeräteversorgung noch optimaler anzupassen.“ 

Dazu muss man wissen, dass bei einer aufkommenden oder weiter fortschreitenden Schwerhörigkeit das Gehirn die natürlichen Hörfilter verliert, die normalerweise unwichtige Nebengeräusche ausblenden. So ist bei der Versorgung mit einem Hörgerät auf einmal alles laut - nicht nur die Gesprächsteile, sondern auch die Nebengeräusche. Je länger die Hörminderung unbeachtet bleibt, umso schwerwiegender kann dieser Verlust sich auswirken. Die Gehörtherapie kann diesen Vorgang stoppen und die natürlichen Hörfilter sogar wieder aufbauen. Ähnlich einem untrainierten Muskel, der durch Krafttraining wieder gestärkt wird.

Was erwartet mich bei der Gehörtherapie?

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch, in dem der Hörakustiker mit Ihnen einen persönlichen Therapieplan aufstellt.

Axel-Otto Schulz: „Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, arbeiten wir eng mit Ihrem HNO-Arzt zusammen, um mit verschiedenen Messverfahren Art und Umfang der Schwerhörigkeit festzustellen. So finden wir heraus, wie viel Sie bei alltäglichen Hintergrundgeräuschen verstehen können. Dies ist für den Erfolg Ihrer individuellen Therapie unabdingbar.“

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die „Trainingsgeräte“. „Für die Dauer der Therapie erhalten Sie von uns spezielle Geräte zum Trainieren Ihres Gehörs - wann immer es für Sie im Alltag passt,“ sagt Axel-Otto Schulz. „Wenn es dann zur Versorgung mit Ihrem Hörgerät kommt, geschieht die Anpassung nicht mehr an ein degeneriertes Gehör, sondern an ein trainiertes Gehirn, das die natürlichen Hörfilter wieder anwenden kann. Sie erleben eine völlig neue Hörqualität, nachdem Sie das Gehörtraining absolviert haben. Schon innerhalb weniger Wochen können Sie große Fortschritte machen. Nach der endgültigen Versorgung reicht das Tragen Ihres Hörgeräts und das Alltagsleben in der Regel aus, Ihr Gehör fit zu halten. So können Ihre Ohren wieder hören und Ihr Gehirn verstehen.“

Fit im Alter

Wir werden immer älter aber leider nicht gesünder

Ob es um den „Pflegefachkräftemangel“, den demografischer Wandel oder die „Qualität in der Pflege“ geht, wenn man sich die ganzen Diskussionen anhört, kann man meinen, dass es nur einen Weg gibt den letzten Lebensabschnitt zu erleben: Pflegebedürftig in den eigenen vier Wänden oder im Altenheim! Werner Mitsch (deutscher Aphoristiker * 23. Februar 1936 bis † 26. März 2009) hat einmal gesagt: „Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern wie man alt wird.“

Dieses Zitat beschreibt im Grunde die ganze Problematik, die sich unsere Gesellschaft heute und in Zukunft stellen muss.

Fakt ist, dass wir immer älter werden. Leider bedeutet eine längere Lebenszeit nicht, dass wir auch gleichzeitig gesünder werden. Trotz der teilweise bahnbrechenden Erfolge in der medizinischen Forschung sind wir heute zwar in der Lage Krankheiten erfolgreich zu behandeln, die vor zwanzig Jahren noch zum Tod des Patienten geführt hätten - können aber leider nicht gewährleisten, dass der Patient nicht doch auf eine Pflege angewiesen sein wird.  

Hier hat mit der Geriatrie ein Fachgebiet auf sich aufmerksam gemacht, das sich der Erforschung, Diagnose, Therapie und Rehabilitation von altersbedingten Krankheiten widmet. Um aber die gesamte Komplexibilität des Themas „Älter werden“ zu begreifen, muss man sich mit der Gerontologie (griech. „der Greis“, Alterswissenschaft) intensiv beschäftigen. Sie berücksichtigt nicht nur die sozialpolitischen und medizinischen, sondern auch die soziologischen Aspekte. Oder kurz gesagt: alles hängt miteinander zusammen. Wer sich dauerhaft schlapp oder krank fühlt, der schränkt auch seine sozialen Aktivitäten ein, was wiederum dazu führt, dass er vereinsamt und es ihm noch schlechter geht.  

Den natürlichen Verfall können wir nur selber aufhalten

Aber warum fühlt man sich mit zunehmenden Alter schlapp? Das liegt u.a. an einem ganz natürlichen Prozess. Neben den neurodegenerativen Krankheiten, wie z.B. Demenz, ist bei älteren Menschen der Bewegungsapparat als Ganzes oft degenerativ belastet. Ab dem dreißigsten Lebensjahr baut der Körper Muskelmasse ab. Dies geschieht so langsam und schleichend, dass der Betroffenen davon nichts merkt. Erst wenn der Körper durch außergewöhnliche Belastungen gefordert wird, merkt man, dass man nicht mehr so fit wie früher ist. Auch wenn Rückenschmerzen oder andere degenerative Veränderungen an dem Bewegungsapparat Schmerzen verursachen, behandelt man meistens nur die Symptome aber nicht die Ursachen. 

Das wird mit zunehmenden Alter immer gravierender: Muskulatur und Knochen bauen im Laufe der Zeit immer weiter ab. Sehnen und Bänder verlieren ihre Funktionsfähigkeit. Der Betroffene fühlt sich schwach, schlapp und — alt. 

Studien aus dem In- und Ausland haben gezeigt, dass ältere Menschen mit gezieltem Kraft- und Ausdauertraining den degenerativen Verfall der Muskulatur und der Knochen stoppen und teilweise sogar verlorene Muskelmasse zurückholen konnten. Durch die zurückgewonnene Kraft war es ihnen möglich, ihr Leben weitestgehend selbst zu bestimmen. 

Gesundheitsorientiertes Kraft- und Ausdauertraining mit erstaunlichen Erfolgen

Fakt ist, dass gesundheitsorientiertes Kraft- und Ausdauertraining an sportmedizinischen Geräten nicht nur die Muskulatur erhält und aufbaut, sondern noch weitere erhebliche positive Auswirkungen auf den ganzen Organismus hat. 

So wird z.B. bei der Osteoporose der Abbau der Knochenmasse gestoppt. Das Krafttraining übt Reize aus, die den Knochenstoffwechsel anregen. Die Knochen werden somit kräftiger und widerstandsfähiger. Dementsprechend zählt Krafttraining zu einer der besten Trainingsmethoden in der Behandlung von Osteoporose. Wer früh genug mit dem Training anfängt, kann Osteoporose sogar ganz verhindern. Osteoporose kommt übrigens nicht nur bei Frauen vor, sondern zeigt sich auch bei Männern.

Wer sich stark fühlt und ist, geht ganz anders mit seinem Leben um, als jemand, dem alles zu viel und zu schwer ist. Das gesundheitsorientierte Training hat somit einen großen positiven Einfluss auf die Aktivitäten des Menschen in physischer und psychischer Art - kurz er hat einfach mehr Spaß am Leben.

Ein gezieltes Krafttraining ist für jede Altersgruppe zu empfehlen und somit auch für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige möglich - auch wenn ein Pflegegrad bereits vorliegt.

Grundsätzlich gilt, dass für untrainierte Menschen immer ein Gesundheitsstatus Grundlage für die Trainingsaktivitäten sein muss. Im speziellen Fall von pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen, sollte also auf jeden Fall der Hausarzt und dementsprechend Fachärzte hinzugezogen werden.

Gezieltes Krafttraining gibt Pflegedürftigen eine Alternative und pflegenden Angehörigen Kraft für ihre Aufgabe

Stellt sich die Frage, ob ein Pflegebedürftiger überhaupt noch Kraft aufbauen kann? Das kommt immer darauf an, wieweit der Betroffene noch in der Lage ist, sein Bewegungsapparat zu nutzen. Denn die Muskulatur will gefordert werden. Nur so erhält sie sich oder baut auf. Wie weit gesundheitsorientiertes Krafttraining bei einem Pflegebedürftigen anwendbar ist, kann man immer nur im Einzelfall beantworten. Das gilt auch für das Trainingsziel. 

Um ein vernünftiges und durchführbares Trainingskonzept zu erstellen, ist natürlich auch hier der Weg zum Hausarzt unabdingbar. In Zusammenarbeit mit einem Fitness-Studio, dass sich auf gesundheitsorientiertes Krafttraining spezialisiert hat, kann man sicherlich ein Trainingskonzept und ein dementsprechendes Ziel aufbauen. Unsere Netzwerkpartner beraten Sie hier gerne.

Krafttraining ist aber auf jeden Fall für pflegende Angehörige ein Muss. Denn die Pflege kostet Kraft - psychisch aber vor allem auch physisch. Denn je höher der Pflegegrad, umso höher ist normalerweise auch die körperliche Belastung für die pflegende Person. Darum ist es wichtig, die eigene Muskulatur zu trainieren und somit auch sein Selbstbewusstsein zu stärken. Außerdem hat es den Vorteil, dass der Pflegende seine Chance selber zum Pflegefall zu werden stark minimiert.

TIPP: Fragen Sie unsere Netzwerkpartner - sie beraten Sie gerne.

Ergotherapie in der Geriatrie

Ergotherapie wird in der Regel vom Arzt verordnet

Durch Ergotherapie größtmögliche Selbstständigkeit und Lebensqualität erreichen?

Hilfe für den Pflegebedürftigen und Erleichterung für pflegende Angehörigen

Was ist eigentlich Ergotherapie?

Ergotherapien sind für alle Altersgruppen eine sinnvolle Unterstützung, wenn eine Beeinträchtigung bzw. Einschränkung der Handlungsfähigkeit vorliegt. 

So ist die Ergotherapie besonders im Bereich der Altersheilkunde (Geriatrie) eine effiziente Behandlungsform, da die Patienten hier häufig unter komplexen Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit durch Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) leiden.

Aber auch der psychologische Aspekt wird bei der Ergotherapie berücksichtigt. So stellen Veränderungen im sozialen Umfeld eine emotionale Belastung des Patienten dar. Dazu gehören zum Beispiel ein Umzug in eine andere Umgebung oder der Verlust eines nahestehenden Menschen. 

Egal, ob die Ursachen psychologischer oder physiologischer Art sind. Der Patient steht grundsätzlich im Mittelpunkt. Anhand der ärztlichen Diagnose und der ergotherapeutischen Befunderhebung (Anamnese), werden individuelle Wege der Behandlung, der Beratung und auch zur Prävention verfolgt. Immer mit dem Ziel, die Selbständigkeit und die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. 

Bei dem individuellen Behandlungskonzept werden meistens auch die Angehörigen mit einbezogen, beraten und angeleitet.

Die Ergotherapie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von dem behandelnden Arzt bzw. Ärztin verordnet.

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Behandlung. Besteht keine Befreiung von Zuzahlungen, müssen Erwachsene mit einer Zuzahlung von 10 Prozent rechnen. Die Kosten können auch komplett selber übernommen werden.

Einsatzbereiche für ergotherapeutische Behandlungen

Ergotherapie wird hauptsächlich bei folgenden Krankheitsbildern bzw. Diagnosen eingesetzt:

  • Neurologischen Erkrankungen, z.B. bei Schlaganfall, Parkinson oder Multipler Sklerose.
  • Demenziellen Erkrankungen, wie Alzheimer oder einer vaskulären Demenz.
  • Degenerativen und rheumatischen Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems.
  • Zuständen nach Unfallereignissen - dazu gehören z.B. Frakturen. 
  • Amputationen und anderen operativen Eingriffen.
  • Altersdespressionen, die z.B. nach Verlust eines geliebten Menschens auftreten können.

Aber auch im Zuge der Prävention, können bei älteren Patienten die ergotherapeutischen Maßnahmen äußerst positive Auswirkungen haben. Seblst wenn es sich um einen schwerwiegenden Krankheitsverlauf handeln sollte, unterstützen die Maßnahmen alle Beteiligten.

Das kann man mit Ergotherapie erreichen

Je nachdem, wie das individuelle Behandlungskonzept des Patienten aussieht, sind die Ziele der Ergotherapie wie folgt definiert:

  • Erhalt bzw. Erhöhung der Selbstständigkeit durch ein individuelles Training, das an die Lebenssituation angepasst ist.
  • Größtmögliche Unabhängigkeit durch Anleitung zur Selbsthilfe in den Bereichen Essen und Trinken, Körperpflege, Bekleidung, Fortbewegung und Kommunikation.
  • Verbesserung und Erhalt der motorisch-funktionellen Fähigkeiten für Mobilität und Geschicklichkeit.
  • Verbesserung und Erhalt von sensorischen Fähigkeiten.
  • Aktivierung kognitiver und neuropsychologischer Fähigkeiten, z.B. für eine bessere Orientierung und Aufmerksamkeit.

Für die Angehörigen bietet die Ergotherapie eine individuelle Beratung und Anleitung für die Alltagsbewältigung, für die Pflege sowie eine Wohnraum- und Hilfsmitteloptimierung.

Ein weiteres Ziel der Ergotherapie ist es, die psychische Stabilität im Grenzbereich zwischen Geriatrie und palliativer Versorgung bei den Betroffenen zu erhalten. 

Alterszahnheilkunde

Im Alter läßt die Zahngesundheit zu wünschen übrig

Alterszahnheilkunde - die Königsdisziplin der Zahnmedizin

Barrierefreie Praxen und Hausbesuche für eine optimale Versorgung

Allgemein

Die Alterszahnheilkunde gilt als die Königsdisziplin der Zahnmedizin. Warum? Ganz einfach, weil viele gesundheitliche Einschränkungen die Versorgung teilweise sehr erschweren und somit der Behandler sehr erfahren und in allen Bereichen extrem bewandert sein muss. 

Stellt sich die Frage, ab welchem Lebensalter man als alt in der Zahnmedizin gilt? Natürlich gibt es nicht den typischen alten Menschen. Normalerweise wird als „Eintrittsalter“ das Rentenalter angenommen. Aber das ist wie schon gesagt nur bedingt relevant. Denn ein schablonenhaftes Vorgehen bei der Versorgung, nur weil der Patient ein gewisses Alter erreicht hat, ist weder wünschenswert noch sinnvoll. 

Für alle Menschen und natürlich auch für Ältere trägt die Mundgesundheit definitiv zur Lebensqualität bei. Nicht nur, weil sie einen ästhetischen Aspekt hat, sondern weil sie vielmehr als ein wesentlicher Bestandteil zur Prävention chronischer Erkrankungen anzusehen ist.

Eine besondere Risikogruppe stellen Pflegebedürftige dar. Durch altersbedingte Funktionseinschränkungen, können Mundgesundheitsprobleme hervorgerufen werden. Hier steht die Imobilität natürlich an erster Stelle, die verhindert, dass eine Zahnarztpraxis problemlos aufgesucht werden kann. Weiterhin verhindert z.B. eine Beeinträchtigung der Feinmotorik, dass die Zähne sachgemäß geputzt werden. 

Oft sind auch altersbedingte Krankheiten Auslöser für eine Beeinträchtigung der Mundgesundheit. Zum Beispiel fördert Diabetes mellitus den Abbau von Abwehrmechanismen und eine parodontale Destruktion (Zerstörung des Zahnhalteapparates). Aber auch Herz-Kreislauferkrankungen oder dementielle Erkankungen beeinflussen die Mundgesundheit negativ.

Alterserscheinungen des orofazialen Systems

Das orofaziale System (orofazial - den Mund und das Gesicht betreffend) hat seine eigenen irreversiblen und fortschreitenden Alterungserscheinungen. So baut die Muskulatur auch hier ab, was die Muskelkraft beim Kauen negativ beeinflusst. Die Schleimhaut verändert sich mit der Zeit ebenfalls. Durch Feuchtigkeits- und Elastizitätsverlust, wird sie weniger belastbar. Die Zahnsubstanz hat über die Jahre durch einen stetigen Abrieb ebenfalls gelitten und die Kiefergelenke werden anfälliger für degenerative Erkrankungen. Viele ältere Menschen klagen auch über eine Mundtrockenheit, die oft auf eine Medikation z.B. von Antidepressiva zurückzuführen ist. Alles in allem keine rosigen Aussichten, was die Zahngesundheit im Alter anbelangt.

Optimale Behandlungsbedingungen

Ziel der zahnärztlichen Behandlung ist es stets, die eigenen Zähne so lange wie möglich zu erhalten. Ist dies aus den verschiedensten Gründen nicht umsetzbar, sollten Teil- oder Vollprothesen mithilfe von Brücken oder implantatgestützt so implementiert werden, dass der ästhetische und funktionelle Nutzen wieder hergestellt wird. Zur Mundgesundheit zählen natürlich auch regelmäßige Prophylaxesitzungen bzw. professionelle Zahnreinigungen, damit Probleme mit dem Zahnfleisch oder den Zähnen rechtzeitig erkannt werden können. Aus diesem Grunde ist es auch extrem wichtig, dass Senioren in das Prophylaxe- und Präventionsprogramm der Zahnarztpraxen integriert werden.

Um einen Patienten optimal behandeln zu können, gehört eine günstige Lagerung, eine optimale Ausleuchtung der Mundhöhle sowie alle zahnärtzlichen Instrumentarien und Ausstattungen dazu, die so nur in einer zahnärtzlichen Praxis vorhanden sind. Ist der Besuch einer Praxis, z.B. bei Pflegebedürftigen, die zuhause gepflegt werden und nicht transportfähig sind, nicht möglich, führt der Zahnarzt auch Hausbesuche durch.

Ansonsten sind viele Praxen heute barrierefrei, sodass die Patienten mit Rollstuhl oder Rollator die Praxis erreichen können.

Gesunde Zähne auch im Alter ein Muss

Leider sehen viele Pflegebedürftige die Notwendigkeit einer regelmäßigen Kontrolle nicht ein. Hier ist es an den pflegenden Angehörigen, ihre Verwandten zu motivieren und zu überzeugen. Denn wenn man sich die möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen anschaut, die durch eine vernachlässigte Mundhygiene bzw. Mundgesundheit entstehen können, sollte eigentlich jedem klar sein, dass der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt ein Muss ist - gerade im Alter. 

Der letzte Schritt

Wenn das Unvermeidliche geschieht:

Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Damit Sie auch in der schwierigen Zeit den Überblick behalten

Was ist zu tun?

Immer mehr Menschen denken über ihr Leben im Alter und somit auch über die eigene Bestattung nach. Vielleicht klingt das für den einen oder anderen makaber - Fakt ist allerdings, dass der Tod zum Leben dazu gehört und unweigerlich kommt. 

Allerdings verdrängen die meisten Menschen diese Tatsache und so ist es normal, dass - tritt ein Todesfall ein - Angehörige und Bekannte unvorbereitet getroffen werden.

Zu dem Verlust kommt dann auch noch die Ungewissheit, wie es weitergehen soll. Zum einen mit den Aufgaben und Formalitäten, die auf die Hinterbliebenen einstürzen und zum anderen natürlich auch mit dem Leben ohne den Verstorbenen.

Im Folgenden haben wir Ihnen eine Art Checkliste zusammengestellt, was unmittelbar nach dem Todesfall, innerhalb von 36 Stunden, bis zur Beisetzung und danach wichtig ist.

Ansonsten stehen Ihnen unsere Netzwerkpartner in Ihrer Gemeinde oder Stadt mit Rat und Tat zur Seite.

Nach Eintritt des Todes

  • Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist; Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen.
  • Benachrichtigen der engsten Angehörigen.
  • Verträge und Verfügungen zusammenstellen (Geburts- oder Heiratsurkunde, Personalausweis; Bestattungsvorsorge; Willenserklärung Feuerbestattung, Patientenverfügung).
  • Bestatter auswählen; Überführung des/der Verstorbenen in die Leichenhalle veranlassen; Klären, welche Aufgaben die Angehörigen selbst übernehmen.
  • Gas, Wasser und Strom in der Wohnung abstellen und ggf. Tiere und Pflanzen versorgen.

Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall

  • Bekannte, Verwandte, Arbeitgeber informieren
  • Testament, wenn vorhanden, beim Nachlassgericht abgeben.
  • Ggf. Zeitfestlegung der Aufbahrung der verstorbenen Person in einer Trauerhalle.
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen.
  • Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung informieren.
  • Bestattung planen (Sarg, Totenkleidung etc.); Grabart bestimmen (Wahl- oder Reihengrab bei Erd- oder Feuerbestattung); Festlegung einer neuen Grabstelle oder evtl. vorhandenes Grab verlängern (Friedhofsverwaltung).
  • Im Falle einer Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums einholen.

Ein bis drei Tage nach dem Todesfall

  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier und bei dem Friedhofsträger für die Bestattung.
  • Orgelspiel oder andere musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen.
  • Floristen: Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen.
  • Sarggesteck, Kranz- und Blumenschmuck bestellen; Kranzschleife drucken lassen.
  • Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen.
  • Trauerdruck: Trauerbriefe und Danksagungen bestellen.
  • Adressen für Trauerbriefe zusammenstellen.
  • Zeitung: Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen (Anzeigenschluss beachten!).
  • Pfarrer oder Redner informieren, bezüglich Terminabsprache und Trauergespräch.
  • Trauerkaffee oder Traueressen nach der Beerdigung/Trauerfeier in einem Café oder Restaurant bestellen.

Nach der Beisetzung/Trauerfeier

  • Entgegennahme der Kondolenzliste und Fotos der Trauerfeier.
  • Danksagungen entweder als Zeitungsinserat oder in Form von Karten, die verschickt werden.
  • Ggf. Abrechnung mit berufsständischen Organisationen.
  • Ggf. Abrechnungen mit Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen, Firmen, Behörden.
  • Rentenanspruch geltend machen gegenüber der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten: Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen.
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig).
  • Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst.
  • Meldung der Anschrift des Verstorbenen bei der Post zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen; Umbestellung der Post.
  • Wohnsituation klären (Mietvertrag, Strom, Wasser kündigen); Regelung der Haus-/Wohnungsschlüssel; Regulierung der Heizungsanlage; Abstellen von Gas und Wasser.
  • Ggf. Räumung der Wohnung.
  • Kündigung von Verträgen, Mitgliedschaften, Abos: Radio, Fernsehen, Telefon und Zeitungen; Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung; Kündigen der Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat etc.); Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen; Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittellieferungen etc.).
  • Erbschein beim Nachlassgericht beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten).
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern; Benachrichtigung evtl. Kreditgeber.
  • Fälligkeit von Terminzahlungen.
  • Ggf. Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars oder eines Steuerberaters.
  • Nach ca. 6 Wochen Grabpflege organisieren.
  • Nach ca. 6 Monaten Steinmetz beauftragen, der sich um die Grabeinfassung und den Grabstein kümmert.

Facebook & Co. - kaum jemand kümmert sich um seinen digitalen Nachlass

Wer ein Testament aufsetzt, möchte, dass sein Nachlass geregelt ist. Doch in Zeiten von Facebook & Co. vergessen die meisten Menschen, dass sie auch ein digitales Erbe hinterlassen. Wenn dann die Angehörigen versuchen die Seiten zu löschen oder sie als Gedenkseite umzuwandeln, stehen sie oft vor sehr großen Schwierigkeiten. Zu den am häufigsten verwendeten Social-Media-Accounts gehören whatsapp, Google, facebook, Instagram und Twitter.

Für alle Accounts gilt, dass es am problemlosesten ist, wenn man zu Lebzeiten einen vertrauten Menschen bevollmächtigt hat, sich um den Social-Media-Nachlass zu kümmern. Hat man dies versäumt, steht den nächsten Familienmitgliedern eine mühsame Odyssee durch den Dschungel der Formulare bei den Anbietern bevor.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, welche Möglichkeiten die einzelnen Sozialen Netzwerke bieten:

Whatsapp löscht nach 120 Tagen Inaktivität einen Account automatisch.

Google besitzt einen sogenannten „Kontoinaktivität-Manager“, wo jeder zu Lebzeiten einstellen kann, was mit seinem Google-Konto im Todesfall passieren soll.

https://myaccount.google.com/inactive

Ist das nicht erfolgt, können Angehörige Sterbeurkunde und Personalausweis in einem Online-Formular hochladen, um die Löschung des Accounts zu beantragen

https://support.google.com/accounts/troubleshooter/6357590?hl=de#ts=6357652

Facebook bietet zwei Optionen für den Todesfall. Die Seite kann enttweder in den „Gedenkzustand“ versetzt oder vollständig gelöscht werden. Es wird dringend empfohlen, dass man zu Lebzeiten auf seinem Account festhält, wer der Nachlasskontakt sein soll. Wer berechtigt ist, kann hier den Gedenkzustand beantragen:

https://www.facebook.com/help/contact/651319028315841

Zur Löschung des vollständigen Facebook-Kontos geht es über folgenden Link:

https://www.facebook.com/help/contact/228813257197480

Instagram verhält sich wie Facebook - auch hier gibt es zwei Optionen. Einmal die der „Denkmal-Seite“ und einmal die Löschung des kompletten Profils.

https://www.facebook.com/help/instagram/264154560391256?helpref=related

Twitter bzw. X bietet die Möglichkeit, den Account komplett zu löschen. Hier geht es zum Antrag auf das Entfernen einer verstorbenen Person:

https://help.twitter.com/de/forms/account-access/deactivate-or-close-account/deactivate-account-for-deceased